Änderungen Düsseldorfer Tabelle 2023
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Das OLG Düsseldorf hat die zum 01.01.2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen in erster Linie die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder und den Bedarf studierender Kinder. Auch die Beträge des Eigenbededarfs wurden angehoben. Bedarfssätze 1. Minderjährige Die neue Mindestunterhalt wird sich wie folgt ab dem 01.01.2023 ändern: für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur
Corona und Unterhaltsansprüche
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Die Corona -Krise hat uns nach wie vor fest im Griff und momentan ist leider auch kein Ende in Sicht. Dadurch kommen viele Menschen finanziell an Ihre Grenzen und die Unterhaltsberechtigten oder Verpflichteten stellen sich die Frage, welche Auswirkung hat die Situation auf den zu zahlenden Unterhalt für Kinder, Kindesmutter oder Expartner. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein – vor allem titulierter – Unterhaltsanspruch auch durch die aktuelle Krisensituation nicht automatisch endet. Das
Düsseldorfer Tabelle 2021
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Zum 01.01.2021 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt auf 393 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 451 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 528 Euro anstatt 497.Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um €
Änderung Beträge der Düsseldorfer Tabelle und des Kindergeldes
Zum 01.01.2018 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 6 Euro auf 348 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr ebenfalls um 6 Euro auf 399 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 467 Euro statt bisher 460 Euro. Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um € 2 von
Unterhaltsvorschuss 2017
Bund und Länder haben sich auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der Unterhaltsvorschuss wird zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Die Begrenzung der Bezugsdauer von 6 Jahren entfällt erfreulicherweise. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre insgesamt € 150, -, für Kinder von 6-11 Jahren insgesamt € 201 und für Kinder von 12 bis 17 Jahren € 268. Für den Unterhaltsvorschuss wird ein entsprechender Antrag gestellt. Gegenwärtig ist die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren und tritt aller Voraussicht
Änderung des Kindergeldbetrages und der Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle ab 2017
Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017 Zum 01.01.2017 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 7 Euro auf 342 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 9 Euro auf 393 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 460 Euro statt bisher 450 Euro. Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann! Ebenso hat sich der
BVerfG: Der Entzug der elterlichen Sorge zur Sicherung des Kinderwohls muss verhältnismäßig sein
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.03.2012 entschieden, dass die Entziehung der elterlichen Sorge nur unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden darf. Das Gericht hat bei der Auswahl der zur Sicherung des Kindeswohls angeordneten Maßnahmen das mildeste Mittel zu wählen. 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführer wenden sich im Wege der einstweiligen Anordnung gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihren dreijährigen Sohn. Der Kindesvater meldete sich 2011 beim sozialen Dienst und ersuchte um Hilfe bei der Erziehung. Er teilte mit, er bemerke psychische Auffälligkeiten
OLG Hamm: gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichem Kind
Das OLG hat mit Beschluss vom 01.02.2012 einem Vater für sein nichteheliches Kind die gemeinsame Sorge zugesprochen, obwohl es den Eltern an einem Mindestmaß an Kommunikationsfähigkeit fehlt. Die Übertragung der gemeinsamen Sorge entsprach dem Kindeswohl am besten. 1. Sachverhalt Die nicht miteinander verheirateten Beteiligten sind Eltern des am 16.07.2007 geborenen Kindes. Der Kindesvater hat die Vaterschaft anerkannt und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge nicht abgegeben. Als das Kind geboren wurde, führten die Kindeseltern bereits acht Jahre eine Beziehung, ohne jedoch jemals zusammen gezogen
OLG Hamburg: Auflage an Kindesvater, beim Umgang mit seinen Kinder Deutsch zu sprechen
Wird einem Kindesvater aufgegeben, bei durch das Jugendamt begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kinder nicht Polnisch, sondern nur Deutsch zu sprechen, liegt hierin nicht in jedem Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. 1. Sachverhalt Der Kläger ist Vater von zwei Kindern und hat die polnische und deutsche Staatsangehörigkeit. Er schloss 2003 mit seiner getrennt lebenden Ehefrau vor dem Amtsgericht Pinneberg eine Vereinbarung über
BFH: Ausgleichszahlungen für Versorgungsausgleich steuerlich absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Auffassung, dass Ausgleichszahlungen für den Versorgungsausgleich Werbungskosten darstellen, die bei der Versteuerung der Altersvorsorge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu berücksichtigen sind. 1. Sachverhalt Der Kläger wurde im Jahr 1996 geschieden. Vor der Eheschließung hatten die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, indem der Versorgungsausgleich (VA) im Fall der Scheidung ausgeschlossen wurde. Als Gegenleistung schloss der Kläger eine dynamische Lebensversicherung mit einer