Änderung der Düsseldorfer Tabelle
Aus dem vom OLG Düsseldorf heute vorgebucht bundesweit ab 01.01.2011 gültigen “Düsseldorfer Tabelle” geht hervor, dass das Mindesteinkommen für Unterhaltszahler künftig erhöht wird.
Demnach wird ab Januar 2011 der Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen beim Kindesunterhalt von bisherigen 900 € auf 950 € angehoben. Beim Ehegattenunterhalt steigt der Mindestbetrag von 1000 € auf 1050 €. Sind die Eltern bedürftig, beträgt die Selbstbehalt künftig 1500 € anstatt 1400 €.
Bei Scheidungskindern gibt es keine Verpflichtung, eine Einzahlung von 30 € auf insgesamt 670 €.
Die “Düsseldorfer Tabelle” wird seit 1962 von Familienrichtern als Richtschnur bei der Berechnung des Unterhalts erstellt und alle zwei Jahre angepasst.
Für Fragen zu diesem oder anderen Themen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
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