Kinder haben Recht auf Lärm!
Eine am am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesnovelle schreibt fest, dass Kinderlärm in Wohngebieten künftig keinen Klagegrund mehr begründen kann.
Kindertagesstätten und Spielplätze sollen demnach generell in Wohngebieten zugelassen werden. Dazu betont Bundesfamilienministerin sterben: ” Kindertagesstätten Dürfen nicht in Randgebiete verdrängt Werden, Sondern gehören dahin, wo Familien wohnen.”
Es kann gehofft werden, dass diese erfreuliche Gesetzesnovelle zu familienfreundlicheren Lebensbedingungen beiträgt.
Quelle: Welt Kompakt vom 17.02.2011
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Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
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