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17
Mai

Schnelle Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Schnelle Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Aufgrund der gehäuften Nachrichten in der Presse über misshandelte oder verwahrloste Kinder sind im Jahre 2010 rund 18.000 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen im städtischen Jugendamt Köln eingegangen. In 690 Fällen wurden die Kinder gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen.

Zum einen ist es durchaus positiv, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gestiegen ist, jedoch besteht auch die Gefahr von Fehleinschätzungen und unberechtigten Herausnahmen von Kindern aus den Familien durch die Jugendämter. Dies hat meist tragischen Folgen für die Kinder. Um die Rechtmäßigkeit einer solchen Inobhutnahme  zu prüfen, ist eine gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Eltern, dem Jugendamt und den Familiengerichten nötig.

Meine Aufgabe ist es, die Eltern dabei zu unterstützen, im Wohl des Kindes zu entscheiden, ob eine Rückführung in die Familie oder eine andere Unterbringung sinnvoll ist.  Es sollen die Fragen geklärt werden, ob die Inobhutnahme gerechtfertigt war, welcher Hilfeplanungsprozeß für das Kind denkbar ist, ob eine Intensivbetreuung für die Familie in Anspruch genommen werden soll oder ob die Familie nur mit minimaler Hilfe die Problmetiken wieder selbst in den Griff bekommt.

Bei diesen Fragen stehe ich Ihnen gern zur in einem Beratungstermin zur Verfügung und gebe Ihnen die bestmögliche Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Ostheimer Str. 28
51103 Köln
Telefon: 0221/27225573
www.melanie-haas.de


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