Änderung des Kindergeldbetrages und der Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle ab 2017
Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017
Zum 01.01.2017 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 7 Euro auf 342 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 9 Euro auf 393 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 460 Euro statt bisher 450 Euro.
Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann!
Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um € 2 von € 190 auf € 192 ab dem 01.01.2017 erhöht.
Bei Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Ostheimer Str. 28
51103 Köln
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