Unterhaltsvorschuss 2017
Bund und Länder haben sich auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt.
Der Unterhaltsvorschuss wird zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Die Begrenzung der Bezugsdauer von 6 Jahren entfällt erfreulicherweise.
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 5 Jahre insgesamt € 150, -, für Kinder von 6-11 Jahren insgesamt € 201 und für Kinder von 12 bis 17 Jahren € 268.
Für den Unterhaltsvorschuss wird ein entsprechender Antrag gestellt.
Gegenwärtig ist die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren und tritt aller Voraussicht nach dem 01.07.2017 in Kraft.
Bei Fragen können Sie mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Ostheimer Str. 28
51103 Köln
Telefon: 0221/27225573
www.melanie-haas.de