Düsseldorfer Tabelle 2021
Warning: Illegal string offset 'video_image_link' in /www/htdocs/w00cdb4b/wp-content/themes/vulckan/single.php on line 78
Zum 01.01.2021 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben.
Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt auf 393 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 451 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 528 Euro anstatt 497.
Wer nicht im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels ist, muss eine entsprechende Abänderung beantragen, da ansonsten nur der titulierte Unterhalt vollstreckt werden kann!
Ebenso hat sich der Kindergeldbetrag um € 15 von € 204 auf € 219 ab dem 01.01.2021 erhöht.
Bei Fragen können Sie mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Haas
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Ostheimer Str. 28
51103 Köln
Telefon: 0221/27225574