Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, werde ich bei Bedürftigkeit prüfen, ob Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann. .
Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe leite ich gern für Sie bei Einleitung des Verfahrens weiter. Zu beachten ist, dass im Falle des Unterliegens im Verfahren zwar die eigenen Anwaltskosten durch die Verfahrenskostenhilfe abgedeckt sind, nicht jedoch die Kosten der Gegenseite. Diese müssen Sie als unterlegene Partei tragen.
Weitere Einzelheiten zu den Kosten Ihres Verfahrens, der von Ihnen gewünschten Beratung oder sonstigen Tätigkeit kann gern telefonisch oder per E-Mail vor Vereinbarung eines Besprechungstermins erfragt werden.
Das Antragsformular für die Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier .