News

25
Jan.

OLG Hamburg: Auflage an Kindesvater, beim Umgang mit seinen Kinder Deutsch zu sprechen

Wird einem Kindesvater aufgegeben, bei durch das Jugendamt begleiteten Umgangskontakten mit seinen Kinder nicht Polnisch, sondern nur Deutsch zu sprechen, liegt hierin nicht in jedem Fall eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die eine Geldentschädigung rechtfertigt. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden.   1. Sachverhalt   Der Kläger ist Vater von zwei Kindern und hat die polnische und deutsche Staatsangehörigkeit. Er schloss 2003 mit seiner getrennt lebenden Ehefrau vor dem Amtsgericht Pinneberg eine Vereinbarung über

25
Jan.

BFH: Ausgleichszahlungen für Versorgungsausgleich steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Auffassung, dass Ausgleichszahlungen für den Versorgungsausgleich Werbungskosten darstellen, die bei der Versteuerung der Altersvorsorge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu berücksichtigen sind. 1. Sachverhalt Der Kläger wurde im Jahr 1996 geschieden. Vor der Eheschließung hatten die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen, indem der Versorgungsausgleich (VA) im Fall der Scheidung ausgeschlossen wurde. Als Gegenleistung schloss der Kläger eine dynamische Lebensversicherung mit einer

10
Jan.

Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012

Das OLG Düsseldorf wird für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgeben. Es ist auch möglich, sich mit den Unterhaltsberechtigten zu verständigen. Deutsch - Übersetzung - Linguee als Übersetzung von.   Mit freundlichen Grüßen Melanie Haas Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Ostheimer Str. 28 51103 Köln Telefon: 0221/27225573 www.melanie-haas.de

24
Okt.

BVerfG: Die richterliche Anordnung einer Psychotherapie ist verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01.12.2010 entschieden, dass eine gerichtlich angeordnete Auflage, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, gegen das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt. Eine solche Anordnung lässt sich insbesondere keiner der in § 1666 Abs. 3 BGB beispielhaft aufgeführten Maßnahmen zuordnen.   1. Sachverhalt   Die Beschwerdeführerin ist Mutter von zwei minderjährigen Kindern und war allein sorgeberechtigt.