News

27
Sep.

OLG Düsseldorf: Betreuungswechselmodell nur mit Zustimmung beider Elternteile möglich

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 4.03.2011 entschieden, dass eine Wechselmodell Regelung nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann. Wenn die Eltern sich über die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, nicht einigen, dann muss das Gericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen. Dies sogar dann, wenn die gemeinsame Betreuung im Rahmen des Wechselmodells dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.

17
Mai

2010 weniger Scheidungen in NRW

Die Zahl der Scheidungen ist im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen wieder leicht gesunken. Das Statistische Landesamt teilte mit, dass im Jahre 2010 gut 45.700 Ehen geschieden hat. Dies sind 0,6 Prozent weniger als im Vorjahr 2009. Die Liebe nach einer Zeit von sechs Ehejahren geschieden. Lediglich 51 Scheidungen betrafen Ehen, die länger als 50 Jahre angedauert haben. Im Kölner Regierungsbezirk hingegen ist die Scheidungsrate 2010 leicht angestiegen, die Zuwachs liegt im Vergleich zu 2009 bei 5%. In Köln hat sich auch die

17
Mai

Schnelle Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Aufgrund der gehäuften Nachrichten in der Presse über misshandelte oder verwahrloste Kinder sind im Jahre 2010 rund 18.000 Meldungen über Kindeswohlgefährdungen im städtischen Jugendamt Köln eingegangen. In 690 Fällen wurden die Kinder gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen. Zum einen ist es durchaus positiv, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gestiegen ist, jedoch besteht auch die Gefahr von Fehleinschätzungen und unberechtigten Herausnahmen von Kindern aus den Familien durch die Jugendämter. Dies hat meist tragischen Folgen

17
Feb.

Kinder haben Recht auf Lärm!

Eine am am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesnovelle schreibt fest, dass Kinderlärm in Wohngebieten künftig keinen Klagegrund mehr begründen kann. Kindertagesstätten und Spielplätze sollen demnach generell in Wohngebieten zugelassen werden. Dazu betont Bundesfamilienministerin sterben: " Kindertagesstätten Dürfen nicht in Randgebiete verdrängt Werden, Sondern gehören dahin, wo Familien wohnen." Es kann gehofft werden, dass diese erfreuliche Gesetzesnovelle zu familienfreundlicheren Lebensbedingungen beiträgt. Quelle: Welt Kompakt vom 17.02.2011 Für Fragen zu diesem oder anderen Themen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Melanie Haas Fachanwältin für Familienrecht und