Anwendbarkeit
Das Verfahren der Mediation ist auf alle (Rechts-) Streitigkeiten anwendbar. Insbesondere bieten wir Mediation für folgende Konflikte an.
Familiensachen
- Beziehungskonflikte
- Konflikte mit Kindern
- Scheidungsangelegenheiten (Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Zugewinnregelung etc.)
- Sorge-und Umgangsregelungen
- Kindes-, Trennungs-und nachehelicher Unterhalt
Nachbarschafts-und Mietkonflikte
- Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern etc.
Arbeitsrecht
- Kündigungen, Versetzungen, Umsetzungen
- Teamkonflikte
- Hierarchiekonflikte
- Arbeitnehmerabfindungen
Erbschaftsauseinandersetzungen
- Pflichtteile
- Testamentsanfechtung
Versicherungsrecht/Wirtschaft
- Versicherungen
- Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft (z.B. bei Verkauf der Firma oder Tod eines Gesellschafter)